RICHTLINIE 2009/28/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG

Die Richtlinie schafft einen allgemeinen rechtlichen Rahmen zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, um so Treibhausgasemissionen zu begrenzen und eine saubere Form der Förderung zu verbreiten.

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